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FAHRSCHULE DIGITAL GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf für den Website-Einsatz. Diese AGB sind auf die Fahrschulausbildung zugeschnitten. Vor dem Livegang sollten sie mit dem endgültigen Fahrschüler-Ausbildungsvertrag, Preisaushang und den tatsächlichen Abläufen der Fahrschule rechtlich geprüft werden.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen der Fahrschule Digital GmbH, Fahrschule Digital GmbH, soweit im jeweiligen Fahrschüler-Ausbildungsvertrag nichts Abweichendes oder gesetzlich zwingend anderes geregelt ist. Maßgeblich sind insbesondere die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften über das Fahrlehrerwesen und die Fahrschülerausbildung.

§ 2 Vorerfassung und Vertragsschluss

Die auf der Website angebotene Online-Vorerfassung ist unverbindlich und stellt noch keinen Fahrschüler-Ausbildungsvertrag dar. Ein Ausbildungsvertrag kommt erst durch die gesonderte Vereinbarung zwischen Fahrschule und Fahrschüler zustande. Minderjährige benötigen die erforderlichen Zustimmungen ihrer gesetzlichen Vertreter.

§ 3 Ausbildungsleistungen

Die Fahrschule erbringt theoretischen und praktischen Unterricht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, der vereinbarten Fahrerlaubnisklasse und des individuellen Ausbildungsstands. Umfang und Inhalt richten sich insbesondere nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung und den weiteren einschlägigen Vorschriften.

§ 4 Preise und Preisaushang

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. der jeweiligen Leistung vereinbarten und im gesetzlich vorgeschriebenen Preisaushang ausgewiesenen Entgelte. Die Website-Preise dienen der transparenten Information. Amtliche Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der Prüforganisationen werden gesondert erhoben und sind keine Entgelte der Fahrschule.

§ 5 Terminvereinbarung und Ausfall

Vereinbarte Unterrichtstermine sind verbindlich. Kann ein Fahrschüler einen Termin nicht wahrnehmen, soll er die Fahrschule so früh wie möglich informieren. Für nicht rechtzeitig abgesagte oder unentschuldigt versäumte Fahrstunden kann eine Ausfallentschädigung nach den gesetzlichen Vorgaben und der wirksam vereinbarten Regelung des Ausbildungsvertrages bzw. Preisaushangs anfallen. Der Fahrschüler kann nach den gesetzlichen Regeln nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Verspätungen und Fahruntüchtigkeit

Verspätungen des Fahrschülers können die verfügbare Ausbildungszeit verkürzen, soweit die Verspätung dem Fahrschüler zuzurechnen ist. Bei erkennbarer Fahruntüchtigkeit, insbesondere unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten, darf der praktische Unterricht nicht durchgeführt werden. Die gesetzlichen Pflichten und Sicherheitsanforderungen bleiben unberührt.

§ 7 Prüfungen

Die Entscheidung über die Prüfungsreife trifft die Fahrschule im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und auf Grundlage des Ausbildungsstands. Die Fahrschule kann eine Vorstellung zur Prüfung nur vornehmen, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Amtliche Prüfungsgebühren werden von der zuständigen Prüforganisation erhoben.

§ 8 Kündigung und Wechsel der Fahrschule

Die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und dem jeweils geschlossenen Fahrschüler-Ausbildungsvertrag. Bei Beendigung sind bereits erbrachte Leistungen und wirksam vereinbarte Entgelte abzurechnen. Bei einem Wechsel der Fahrschule werden die gesetzlich vorgesehenen Ausbildungsnachweise über die absolvierten Ausbildungsteile ausgestellt.

§ 9 Haftung

Die Fahrschule haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schäden, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, gelten die gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, soweit sie gegenüber Verbrauchern wirksam vereinbart werden können. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

§ 10 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.

§ 11 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

Rechtsgrundlagen: insbesondere Fahrlehrergesetz, Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz, Fahrschüler-Ausbildungsordnung und Bürgerliches Gesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung.

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